Unfallopfer im Ausland können deshalb über EUROASIA in ihrem Wohnsitzland eine Klage einreichen.
Sind Sie mit ein ausländisches Auto in den Unfall verwickelt, sollten sich Geschädigte darauf einstellen, dass die Regulierung durch die Versicherungen länger dauert.
Deutlich länger dauert es in der Regel dennoch, wenn sich ausländische und inländische Versicherungen verständigen müssen. Das liegt oft allein daran, dass die Korrespondenz mehr Zeit benötigt.
Wir nennen Ihnen den Haftpflichtversicherer des Türkische bzw. ausländischen Fahrzeuges und wir übernehmen die Schadenregulierung. Wir haben mit meisten Türkische und europäischen Kfz – Versicherer kontakte .
Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die Schadenregulierung gleich richtig in Angriff zu nehmen. Für die zügige Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren.
Besser die Polizei holen: ist der Unfall passiert, sollte der erste Schritt sein, die Polizei zu rufen. Die kommt zwar nicht immer freiwillig bei einfachen Blechschäden, aber mit Hinweis auf ein ausländisches Fahrzeug sollte sie sich davon überzeugen lassen, dass sie gebraucht wird.
Die Polizei kann wesentlich dazu beitragen, Kennzeichen, Unfallhergang, Personalien sowie die gegnerische Versicherung festzustellen. Zudem sind die Gesetzeshüter zwingend zu rufen, wenn es einen Personenschaden gab.
Zum Beispiel wenn Verständigung mit dem ausländischen Unfallverursacher jedoch kaum möglich,ist und zudem noch wenn er keinen Versicherungsnachweis dabei hat.
Die Polizei ist hilfreich dabei, die Angaben des Fahrers zu erfassen und die vorgefundene Unfallsituation zu protokollieren. Ein polizeilicher Unfallbericht unterstützt uns als Schadenregulierer in jedem Fall für eine rasche Regulierung.